Urteil im Pro­zess zum „Klause 38“-Angriff

17. Sep­tem­ber 2012, Bre­men. Vor dem Land­ge­richt Bre­men endet der Pro­zess um den Angriff eines Nazis auf einen Gast in der Kneipe „Klause 38“ Mitte Mai die­sen Jah­res. Der Ange­klagte Sascha Schy­mik wird wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung zu zwei Jah­ren Frei­heits­strafe ver­ur­teilt, die jedoch zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wird (vier Jahre). Dazu bekommt er meh­rere Auf­la­gen, unter ande­rem die, in der Öffent­lich­keit kei­nen Alko­hol mehr zu trinken. 

Trotz Schy­miks „rech­ter Grund­ge­sin­nung“ geht das Gericht letzt­end­lich nicht von einer rechts­extrem moti­vier­ten Tat aus, viel­mehr sei er unter Alko­hol­ein­fluss ohne wei­te­ren Anlass der­art gewalt­tä­tig gewor­den. Der Rich­ter mahnt Schy­mik abschlie­ßend aber unter ande­rem, die bei ihm auf­ge­fun­de­nen „Stan­darte Bremen“-Devotionalien doch weg­zu­schmei­ßen und das Urteil für einen Neu­an­fang zu nut­zen. Von einer rech­ten Gesin­nung distan­zie­ren möchte Schy­mik sich sel­ber jedoch nicht.

Sascha Schymik (links) gemeinsam mit Sascha Feldmann, seines Zeichens Saufnazi aus dem Dunstkreis der früheren Kameradschaft Weyhe

Sascha Schy­mik (links) gemein­sam mit Sascha Feld­mann, sei­nes Zei­chens Sauf­nazi aus dem Dunst­kreis der frü­he­ren Kame­rad­schaft Weyhe