17. September 2012, Bremen. Vor dem Landgericht Bremen endet der Prozess um den Angriff eines Nazis auf einen Gast in der Kneipe „Klause 38“ Mitte Mai diesen Jahres. Der Angeklagte Sascha Schymik wird wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird (vier Jahre). Dazu bekommt er mehrere Auflagen, unter anderem die, in der Öffentlichkeit keinen Alkohol mehr zu trinken.
Trotz Schymiks „rechter Grundgesinnung“ geht das Gericht letztendlich nicht von einer rechtsextrem motivierten Tat aus, vielmehr sei er unter Alkoholeinfluss ohne weiteren Anlass derart gewalttätig geworden. Der Richter mahnt Schymik abschließend aber unter anderem, die bei ihm aufgefundenen „Standarte Bremen“-Devotionalien doch wegzuschmeißen und das Urteil für einen Neuanfang zu nutzen. Von einer rechten Gesinnung distanzieren möchte Schymik sich selber jedoch nicht.