Drei Jahre

4. März 2013, Bre­men. Rene Will­a­mow­ski muss für drei Jahre in den Bau. Die­ses Urteil ergeht gegen den Oster­holz-Scharm­be­cker wegen ver­such­ten Tot­schlags und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung. Im Mai 2012 hatte er gemein­sam mit einer Gruppe, dar­un­ter einige Nazi­hoo­li­gans, nach dem Fuß­ball­spiel Wer­der gegen den FC Schalke in der Nähe des Bre­mer Bahn­hofs meh­re­ren Schal­kern auf­ge­lau­ert und diese ange­grif­fen. Will­a­mow­ski trat dabei mehr­mals gegen den Kopf eines bereits am Boden Liegenden.

v.l.n.r.: Henrik Ostendorf, Rene Willamowski, Andre Sagemann

v.l.n.r.: Hen­rik Osten­dorf, Rene Will­a­mow­ski, Andre Sagemann

Im Zuge der poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen wur­den in Oster­holz-Scharm­beck (Rene Will­a­mow­ski, Jens Meier) und Weyhe (Andre Sage­mann, Sebas­tian Eckert) Haus­durch­su­chun­gen bei rech­ten Hoo­li­gans durch­ge­führt. Dabei wurde bei Andre Sage­mann u.a. scharfe Muni­tion sichergestellt.

Siehe auch: Drei Jahre Haft für Hoo­li­gan (taz-Arti­kel)