Urteil im Pro­zess zum „Klause 38“-Angriff

17. Sep­tem­ber 2012, Bre­men. Vor dem Land­ge­richt Bre­men endet der Pro­zess um den Angriff eines Nazis auf einen Gast in der Kneipe „Klause 38“ Mitte Mai die­sen Jah­res. Der Ange­klagte Sascha Schy­mik wird wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung zu zwei Jah­ren Frei­heits­strafe ver­ur­teilt, die jedoch zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wird (vier Jahre). Dazu bekommt er meh­rere Auf­la­gen, unter ande­rem die, in der Öffent­lich­keit kei­nen Alko­hol mehr zu trinken. 

Trotz Schy­miks „rech­ter Grund­ge­sin­nung“ geht das Gericht letzt­end­lich nicht von einer rechts­extrem moti­vier­ten Tat aus, viel­mehr sei er unter Alko­hol­ein­fluss ohne wei­te­ren Anlass der­art gewalt­tä­tig gewor­den. Der Rich­ter mahnt Schy­mik abschlie­ßend aber unter ande­rem, die bei ihm auf­ge­fun­de­nen „Stan­darte Bremen“-Devotionalien doch weg­zu­schmei­ßen und das Urteil für einen Neu­an­fang zu nut­zen. Von einer rech­ten Gesin­nung distan­zie­ren möchte Schy­mik sich sel­ber jedoch nicht.

Sascha Schymik (links) gemeinsam mit Sascha Feldmann, seines Zeichens Saufnazi aus dem Dunstkreis der früheren Kameradschaft um Robert Warnecke in der Gegend Weyhe und häufiger Gast auf Nazi-Aufmärschen und -Konzerten

Sascha Schy­mik (links) gemein­sam mit Sascha Feld­mann, sei­nes Zei­chens Sauf­nazi aus dem Dunst­kreis der frü­he­ren Kame­rad­schaft um Robert Warne­cke in der Gegend Weyhe und häu­fi­ger Gast auf Nazi-Auf­mär­schen und ‑Kon­zer­ten