Neo­nazi Mül­ler vor Gericht

13. Januar 2010, Wil­des­hau­sen. Im Amts­ge­richt Wil­des­hau­sen fin­det eine Gerichts­ver­hand­lung gegen den Neo­nazi Mario Mül­ler aus Harp­s­tedt statt. Mül­ler ist Füh­rungs­mit­glied der „Akti­ongruppe Del­men­horst“, einer Gruppe von soge­nann­ten „Auto­no­men Natio­na­lis­ten“ und ange­klagt wegen Kör­per­ver­let­zung und Nötigung.

Zum einen hatte er im Jahr 2008 wäh­rend einer Gerichts­ver­hand­lung gegen den Nazi Mar­cel Hesse (eben­falls Mit­glied der „AG Del­men­horst“) ver­sucht, einen Zeu­gen durch Dro­hun­gen ein­zu­schüch­tern. Zum ande­ren muss er sich wegen Kör­per­ver­let­zung ver­ant­wor­ten, weil er zwei Jugend­li­che ver­prü­gelte, die der „AG Del­men­horst“ nicht in ihr klei­nes Welt­bild passten. 

Vor dem Amts­ge­richt fin­den sich wäh­rend der Ver­hand­lung 14 Nazis aus Del­men­horst, Bre­men und Tostedt zu einer Mahn­wa­che ein. Am Rande der Mahn­wa­che foto­gra­fiert der Bre­mer Nazi Andreas Hack­mann die Teil­neh­mer einer Gegen­ver­an­stal­tung. Als Ord­ner tre­ten der Vor­sit­zende der JN Nie­der­sach­sen, Julian Monaco, und der JN-Akti­vist Kevin Boeck auf, beide aus Del­men­horst. Die Tosted­ter ihrer­seits sind Mit­glie­der des „Natio­na­len Wider­stand Tostedt“ und tre­ten als Auto­nome Natio­na­lis­ten auf.

Wäh­rend des Pro­zes­ses ver­sucht der Anwalt von Mül­ler den rechts­extre­men Hin­ter­grund der Tat zu ver­harm­lo­sen. Zudem wird die Öffent­lich­keit auf sei­nen Antrag hin von die Gerichts­ver­hand­lung aus­ge­schlos­sen. Letzt­end­lich muss Mario Mül­ler als erzie­he­ri­sche Maß­nahme 50 Sozi­al­stun­den ableisten.

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