20. Dezember 2012, Bremen. Die Kündigung der Mitgliedschaft bei Werder Bremen von Jens Pühse im Juni 2011 ist formal rechtens gewesen lautet die Feststellung des Bremer Landgerichts am heutigen Tag. Pühse wurde vom Verein Werder Bremen ausgeschlossen, da sich seine politische Gesinnung nicht mit der Vereinssatzung vereinbaren lasse. Dies wollte er nicht auf sich sitzen lassen und klagte erneut – ohne Erfolg. Dabei ging es ihm natürlich mal wieder darum, seinen Namen und die NPD in die Öffentlichkeit zu bringen, Ergebnis wie meist: peinlich!
Sein Anwalt Carsten Schrank versuchte vergeblich in dem Prozess Aussagen der Richter über die Verfassungswidrigkeit der NPD zu bekommen. Auch ansonsten war der Rechtsanwalt dem Inhalt des Prozesses offensichtlich nicht ganz gewachsen. So kannte er sich in den Modalitäten des Vereinsrechts nicht aus. Wer Mitglied in einem Verein ist wird über die Satzung des Vereins geregelt, ein Gericht überprüfe lediglich, ob alles formal richtig abgelaufen ist.
Davon wollen sich an diesem Tag auch ein paar Bremer NPDler überzeugen. Neben Pühses Schutzmannschaft finden sich Thorsten Schibblock, Elfriede Budina und Ulrich Kurthen im Zuschauerraum ein. Der Bremer Kurten ist in den vergangenen Jahren wiederholt in Erscheinung getreten. Zuletzt wollte er Ende November einer Veranstaltung der „Linken“ zur NSU beiwohnen, nachdem er erkannt und angesprochen wurde, stellte er sich als „Herr Meyer aus Delmenhorst“ vor und musste vorzeitig seinen Heimweg antreten. Er gehörte zum harten Kern der DVU-Saufnasen um Karlo Ronstadt und ist mit ihnen nach der Auflösung der DVU zur NPD übergetreten. Bei der Bürgerschaftswahl 2007 betätigte er sich mit Kleister und Quast beim Aufhängen von DVU-Wahlplakaten.